ZPP-Zertifizierung

Was hinter dem Prüfsiegel steckt und wie Ihre Krankenkasse unsere Präventionskurse bezuschusst

Was ist die ZPP?

Die Prüfstelle der gesetzlichen Krankenkassen für Präventionskurse

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen, ob ein Präventionskurs die Qualitätskriterien nach § 20 SGB V erfüllt. Maßstab ist der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.

Geprüft wird immer beides: das Kurskonzept und die Qualifikation der Kursleitung. Erst wenn beides passt, wird der Kurs zertifiziert und in die Datenbank aufgenommen, auf die die angeschlossenen Krankenkassen zugreifen.

Im Auftrag der Krankenkassen

Die ZPP wird von einer Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen getragen. Eine Prüfung gilt für alle angeschlossenen Kassen.

Konzept und Kursleitung

Geprüft werden Ziele, Inhalte und Ablauf jeder Kurseinheit, die Unterlagen für Teilnehmende und die Ausbildung der Kursleitung.

Wissenschaftlich belegt

Zertifiziert werden nur Konzepte, deren Wirksamkeit nach dem aktuellen Stand der Forschung nachgewiesen ist.

Befristet gültig

Eine Kurszertifizierung gilt in der Regel drei Jahre. Danach muss der Kurs erneut geprüft werden.

Was ein zertifizierter Kurs erfüllen muss

Diese Vorgaben aus dem Leitfaden Prävention gelten für jeden zertifizierten Präsenzkurs, also auch für unsere

  • ✓Mindestens 8 thematisch aufeinander aufbauende Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten, in der Regel einmal pro Woche
  • ✓Feste Gruppe von 6 bis höchstens 15 Personen (bei uns maximal 10)
  • ✓Schriftliches Kurskonzept mit Stundenverlaufsplänen und Unterlagen für Teilnehmende
  • ✓Kursleitung mit staatlich anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss im Fachgebiet und nachgewiesenen Fachkompetenzen
  • ✓Klar beschriebene Zielgruppe, Kontraindikationen werden vorab ausgeschlossen
  • ✓Keine Heilversprechen, kein Verkauf von Begleitprodukten, weltanschaulich neutral
  • ✓Eine einheitliche Kursgebühr für alle Teilnehmenden

Präventionskurse sind zeitlich begrenzt. Ziel ist, dass Sie das Gelernte danach selbstständig in Ihren Alltag übernehmen. Dauerangebote wie eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen die Kassen nach § 20 SGB V nicht.

So bekommen Sie den Zuschuss

In fünf Schritten von der Anmeldung zur Erstattung

1

Vor Kursbeginn bei der Krankenkasse nachfragen

Jede Kasse legt selbst fest, wie viel sie erstattet. Fragen Sie deshalb vorher nach, zum Beispiel telefonisch, in der App oder auf der Website Ihrer Kasse. Einen Antrag müssen Sie in der Regel nicht stellen.

2

Anmelden und Kursgebühr bezahlen

Sie melden sich bei uns an und bezahlen die Kursgebühr zunächst selbst. Unsere Präventionskurse kosten 140 €.

3

Regelmäßig teilnehmen

Die meisten Krankenkassen erstatten nur, wenn Sie an mindestens 80 % der Termine teilgenommen haben. Bei 10 Einheiten sind das 8 Termine.

4

Teilnahmebescheinigung erhalten

Am Kursende bekommen Sie von uns die Teilnahmebescheinigung. Darauf stehen unter anderem der Kurs, Ihre Teilnahme und die Kursgebühr.

5

Bei der Kasse einreichen

Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein, je nach Kasse per App, online oder per Post. Die Kasse überweist Ihnen dann den Zuschuss.

Häufige Fragen zum Zuschuss

Das Wichtigste rund um Kostenerstattung und Zertifizierung

Wie viel zahlt meine Krankenkasse?

Das legt jede Kasse selbst fest. Üblich ist ein Zuschuss von 75 bis 100 % der Kursgebühr, oft mit einem Höchstbetrag pro Kurs. Den genauen Betrag nennt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Wie viele Kurse werden pro Jahr bezuschusst?

Der Leitfaden Prävention begrenzt die Förderung auf höchstens zwei Kurse pro Person und Kalenderjahr. Maßgeblich ist bei den meisten Kassen das Datum des Kursbeginns.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Nein. Präventionskurse richten sich an Menschen ohne akute Beschwerden und werden nicht verordnet. Bei bestehenden Erkrankungen sprechen Sie vor der Anmeldung bitte mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Was passiert, wenn ich Termine verpasse?

Solange Sie die Mindestteilnahme Ihrer Kasse erreichen, meist 80 % der Termine, bleibt der Zuschuss erhalten. Verpasste Inhalte erklären wir Ihnen gern in der nächsten Einheit.

Ich bin privat versichert. Bekomme ich auch etwas erstattet?

Die ZPP-Zertifizierung gilt für die gesetzlichen Krankenkassen. Manche privaten Versicherungen erstatten Präventionskurse trotzdem, das hängt von Ihrem Tarif ab. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Wo finde ich weitere zertifizierte Kurse?

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten auf ihren Websites eine Kurssuche an. Dort erscheinen alle Kurse, die über die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.

Quellen

Stand: September 2026. Alle Angaben zu den Qualitätskriterien stammen aus dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom Dezember 2025. Verbindlich für Ihre Erstattung sind die Regelungen Ihrer Krankenkasse.

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